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Aus dem Land der Gartenzwerge

2. Dezember 2005

Aus dem Land der Gartenzwerge

(Der Autor dieser Geschichte ist von der Schweiz wieder zurück nach Deutschland umgesiedelt und versuchte nun, sein Auto wieder umzumelden. Aber lest selbst… )

 

Da ich ja Ende Dezember wieder nach Deutschland zurück bin, wollte oder besser musste, musste ich ja mein Auto wieder ummelden.

Eigentlich hätte ich das gleich nach dem Zoll erledigen sollen (also in meinem Falle sofort von Schaffhausen nach Singen fahren), aber Faulheit siegt über Bürokratenschimmel und da habe ich das erstmal auf die lange Bank geschoben.

Als ich aber dann nicht länger als Ausländer im eigenen Land auf der Landstrasse behandelt werden wollte versuchte ich es dann doch mal wieder mit der Rückmeldung.

Natürlich informiert man sich als braver Bürger vorher, was man denn alles für Unterlagen benötigt. Also flux eine Mail an die hiesige Behörde geschrieben und zwei Tage später eine Antwort erhalten, dass ich den schweizer Fahrzeugbrief, die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll und falls ich keinen TÜV machen will eine EU-Übereinstimmungserklärung benötige.

Der letzte Punkt war mir sehr wichtig, worauf ich in der Mail auch hingewiesen habe, da ich erst 3 Monate vorher TÜV in der Schweiz gemacht hatte und mein Auto eigentlich ein Neuwagen ist und erst Ende 2004 zum TÜV müsste. Aus diesem Grund hab ich mir für schlappe 20€ so nen EU Wisch besorgt.

Nichts böses ahnend und mit gutem Gewissen meine staatliche Pflicht erfüllt zu haben, fuhr ich nun zu dieser Ummeldebehörde, demontierte unwiederbringlich die schweizer Schilder und begab mich damit in das Amt.

Brav und ich muss auch zugeben mit etwas Stolz einen Aktenordner kompletter Unterlagen vorweisen zu können beantragte ich dort die Ummeldung.

Die staatliche Dienerin dort stellte dann aber auch geistesblitzartig fest, dass die Schweiz nicht in der EU ist und somit der TÜV noch zu machen wäre. Daraufhin legte ich aber ein protestierendes Widerwort ein und wies da nochmals auf die E-Mail ihrer Kollegin hin, die ich vor kurzem aus ihrer Behörde erhalten hatte und in der ausdrücklich von der EU-Übereinstimmungsalternative zum TÜV hingewiesen wurde. Auf mein Totschlagargument hin blätterte sie zunächst in so nem alten verschimmelten Aktenordner, in der sie dann die Verordnung 5276SzK65 von 1998 fand, die aber besagt, dass Fahrzeuge außerhalb der EU eine extra TÜV Prüfung benötigen aber nur die allgemeine Untersuchung.

Hm!!! In erster Linie erleichterungverheißend sprang auch noch ihr Kollege ein, der dann auch gleich meinte, dass das wahrscheinlich eine alte Verordnung sein müsse und die Schweiz ja nicht hinterm Mond liegt und kein unbekanntes Land sei und es da sicherlich eine neue Verordnung gäbe. Die Dienerin sprang daraufhin auf und holte noch ein paar noch verstaubtere Ordner hervor, in dem ich sogar eine Kopie eines schweizerischen Fahrzeugscheines erblicken konnte.

Da sie aus dem Aktenwust auch nicht schlau wurde rief sie Gerda vom anderen Amt in der Südstadt an, die vielleicht einen etwas wissenderen Eindruck bei ihren Kollegen hinterlassen hatte. Aber leider bestätigte sie nur, was in de Anordnung 5317631fjhgfjhf1231 von 1998 stand.

Folglich blieb mir nun also nix anderes übrig als zum Drive-In-TÜV zu düsen.

Nummernschilder also schnell gepackt, hinter die Heck- und Frontscheibe geklemmt, da ja durch meine geschickte und da noch freudige Demontage ein Wiederanbringen fast unmöglich war, ohne sie unterwegs zu verlieren.

Beim Tüv kam ich auch gleich dran und die TÜV-Gutachter Knack und Back nahmen also mein Auto 10min für 75€ unter die Lupe, was vor 3 Monaten auch schon der schweizer TÜV gemacht hat und stellten auch nix Neues fest. Mit der TÜV-Bescheinigung fuhr ich also wieder zurück und konnte dann für nochmal schlappe 73€ und 2 Stunden später endlich mein Auto dort zulassen.

Also, mein Tip für alle, die außerhalb der EU ihr Auto um-ab-zu-weg-hin-melden wollen. MACHT DAS NICHT. verschrottet es lieber und klaut euch irgendwo ein Neues, das spart eine Uuuuuunmenge an Nerven.

 

Sky4walk

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