Zwangshandlungen
Webghul 17. September 2009
Zwangshandlungen – auch Zwangsrituale genannt – sind wiederholt auftretende Verhaltensweisen (z.B. Händewaschen) oder geistige Handlungen (z.B. Zählen), zu denen sich der Betroffene gedrängt fühlt, obwohl sie ihm möglicherweise sinnlos oder zumindest übertrieben erscheinen. Zu den häufigsten Zwangshandlungen zählen Wasch- und Reinigungszwänge sowie Kontrollzwänge. Weitere Formen sind Ordnungszwänge, Zählzwänge, Sammelzwänge oder Wiederholungszwänge.
In vielen Fällen wollen die Betroffenen durch ihre Rituale sich und/ oder nahe stehende Personen vor einer drohenden Gefahr schützen. Der Widerstand gegen die Zwangshandlungen bleibt oft erfolglos und führt lediglich zu schweren Schuld- und Schamgefühlen bei den Betroffenen. Sobald sie sich den Zwangshandlungen widersetzen, erleben sie verstärkt Angst und Spannungen. Diese erscheinen den Zwangskranken so unerträglich, dass sie wieder zu ihren Ritualen greifen.
Daraus entsteht schnell ein Teufelskreis aus Unruhe – Angst – und dem Ausführen der Zwänge bis zur Erschöpfung. Die Zwangshandlungen bewirken vorübergehend eine gewisse Erleichterung und befreien die Zwangserkrankten für eine kurze Zeit von Ängsten, depressiven Verstimmungen, Unruhe und Zweifeln.
Das tägliche Leben der Betroffenen wird durch die Zwangshandlungen stark beeinträchtigt: Zum einen kosten sie übermäßig viel Zeit und zum anderen sind sie nicht selten mit körperlichen Folgeerscheinungen – wie Hautproblemen durch übermäßiges Händewaschen – verbunden.
Die Hauptkennzeichen der Zwangsstörung sind:
– Zwangsvorstellungen („obsessionen“)
– zwanghaften Zweifel (andauerndes und unkorrigierbares Gefühl, Handlungen nicht korrekt und vollständig ausgeführt zu haben)
– zwanghaftes Denken (endlose Gedankenketten, in die Zukunft gerichtet, ohne aber ein Einlassen auf die wirkliche Zukunft zu ermöglichen)
– Zwangsbilder (lebhafte „Visualisierungen“ von Katastrophenvorstellungen)
– Zwangsimpulse („Drang zum Vollzug einer Handlung, die trivial, sozial beschämend, störend oder bedrohlich sein kann“)
– Zwangsbefürchtungen (unbestimmte Angst vor Kontrollverlust)
– Zwangshandlungen („compulsions“)
Die Störungen hinsichtlich Wahrnehmungsfähigkeit, Bewusstsein, Gedächtnis und Willenskraft bei Zwangskranken sind tiefgreifend. Entsprechend schwerwiegend sind auch die objektiv beschreibbaren Auswirkungen der Störung.
Die auftretenden Verzerrungen der Wahrnehmung der Realität trägt während der Zwangssymptomatik bisweilen fast psychotische Züge.
„Die Betroffenen sind sich, von einem bestimmten Zeitpunkt in ihrem Leben an, ihrer Wahrnehmungen und ihres Gedächtnisses nicht mehr sicher, Vorstellungen und gedachte Handlungen verschwimmen, sie sind sich nicht mehr sicher, ihres Verhaltens immer gewahr zu sein: „Wie kann ich sicher wissen, was ich getan habe oder was ich – auch gegen meinen Willen – tun werde. Es konnte und kann unbemerkt von mir geschehen.“
- Reale Geistesstörungen
- Keine Kommentare